Vorwort
Im Zuge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es nach den Shut-Down-Verfügungen mit Beginn der Lockerungsmaßnahmen unumgänglich, für die Menschen bei der AußerGewöhnlich GmbH weitere Schutzvorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Beschäftigte, Kunden und Geschäftspartner gleichermaßen und beinhalten notwendige Vorkehrungen und Präventionsansätze zur allgemeinen Hygiene und zur Sicherheit der Einzelperson.
Alle Kontaktpersonen sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen sind alle Kontaktpersonen in geeigneter Weise durch die Geschäftsführung der AußerGewöhnlich GmbH oder eine von ihr beauftragte Person zu unterrichten. Die in diesem Konzept hinterlegten Verfahrensanweisungen bedingen strikter und ausnahmsloser Umsetzung.
Darüber hinaus gelten die Verordnungen der jeweiligen Landesregierung, sofern sie in dieser Konzeption noch nicht berücksichtigt sind, in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Geschäftsbetrieb Außergewöhnlich hat Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Wartezeiten zu erfüllen. Diese werden nun im Einzelnen kurz vorgestellt.